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   BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86   

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https://dejure.org/1987,3962
BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86 (https://dejure.org/1987,3962)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1987 - VIII R 132/86 (https://dejure.org/1987,3962)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - VIII R 132/86 (https://dejure.org/1987,3962)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1986 - VIII R 87/85

    Ermittlung des Streitwertes für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86
    Denn mangels Statthaftigkeit der Revision konnte die Klage im Revisionsverfahren nicht mehr zurückgenommen werden (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1971 I R 127, 154/70, BFHE 103, 36, BStBl II 1971, 805).

    Der diesbezügliche oben zitierte Satz in der Revisionsbegründungsschrift stellt indes eine Erklärung über den Umfang des Revisionsbegehrens dar, die für die Streitwertermittlung erheblich ist (vgl. BFH-Zwischenurteil vom 22. April 1986 VIII R 87/85, BFH / NV 1986, 690).

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86
    Die Ablehnung des Verlegungsantrags des Klägers ist kein Fall der mangelnden Vertretung i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401).
  • BFH, 14.07.1971 - I R 127/70

    Fehlende Revisionsbegründung - Unzulässige Revision - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86
    Denn mangels Statthaftigkeit der Revision konnte die Klage im Revisionsverfahren nicht mehr zurückgenommen werden (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1971 I R 127, 154/70, BFHE 103, 36, BStBl II 1971, 805).
  • BFH, 11.07.2013 - IV R 27/09

    Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer

    Es kann dahinstehen, ob diese Verfahrensrüge schon deshalb ohne Erfolg bleibt, weil nach § 119 Nr. 2 FGO die Besorgnis der Befangenheit eines Richters nur dann ein absoluter Revisionsgrund ist, wenn der Richter wegen dieser Besorgnis mit Erfolg abgelehnt war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506, zur Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO a.F.; vom 31. Juli 2012 VIII B 53/12, BFH/NV 2012, 1984) und eine erst nach Erlass des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als absoluter Revisionsgrund --jedenfalls grundsätzlich-- selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt geworden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359; BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 160, jeweils m.w.N.; zu möglichen Ausnahmen von diesen Grundsätzen BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 506, und BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1359).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Dass einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen hiervon zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse eine Ausnahme zu machen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506), hat die Klägerin nicht substantiiert vorgetragen.
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und Umdeutung der

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekanntgeworden ist (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506, und vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141 zu § 551 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung).

    Der Senat kann offenlassen, ob dieser Rechtsprechung auch dann zu folgen wäre, wenn es dem Betroffenen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht möglich war, einen Ablehnungsantrag beim FG vor Abschluß des dortigen Verfahrens einzureichen (vgl. auch BFH in BFH/NV 1988, 506).

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Der Senat kann im Streitfall offen lassen, ob Ablehnungsgründe, die erstmals im Revisionsverfahren vorgetragen werden, ausnahmsweise dann zu berücksichtigen sein können, wenn die Anwendung der von der ständigen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zu unbilligen Ergebnissen führen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506).
  • BFH, 30.11.1992 - X B 18/92

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des

    In der Regel ist jedoch, wenn nicht besondere Umstände vorliegen - etwa der begründete Anlaß zur Prozeßverschleppung (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/ NV 1988, 506) - ein anderer gerichtlicher Termin ein erheblicher Grund für die Terminsverlegung (BFH/NV 1991, 830, m.w.N.).
  • FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04

    Finanzgerichtsordnung; Verschiebung der mündlichen Verhandlung (§ 155 FGO, § 227

    Da im Streitfall über ein Jahr nach Klageerhebung noch keine Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens erfolgt ist, lehnt der Senat die Verlegung der mündlichen Verhandlung ab, weil es dem Kläger zumutbar war, rechtzeitig einen geeigneten Prozessbevollmächtigten zu bestellen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506).
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann jedoch die Ablehnung eines Vertagungsantrags - auch wegen Krankheit - nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls als Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 119 Nr. 3 FGO und damit als Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit Hilfe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 FGO) geltend gemacht werden (Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 IV R 78-81/89 und vom 25. Juli 1988 IV R 54/88, beide NV; vom 9. Februar 1988 VII B 86/87, BFH/NV 1988, 585; vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506; vom 2. Dezember 1987 IX R 279/87, BFH/NV 1988, 382; vom 11. Februar 1987 IX R 133/86, BFH/NV 1987, 452; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; vom 9. Oktober 1985 I R 195/84, BFH/NV 1986, 539, und vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; v. Wallis in Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Anm. 6; anderer Ansicht Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 119 Tz. 20, und Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 17, jeweils ohne nähere Begründung).
  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Dem Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) wurden in dessen Rechtsstreit gegen das Finanzamt S wegen Einkommensteuer 1969 und 1978 durch Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86 die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt.
  • BFH, 16.12.1994 - III B 43/94

    Geltendmachung der Verltzung rechtlichen Gehörs durch Vertagung desTermins einer

    Da im Streitfall über drei Jahre nach Klageerhebung noch keine schriftliche Klagebegründung vorlag und sich zudem der vorherige Prozeßbevollmächtigte in einer vorangegangenen mündlichen Verhandlung für eine mündliche Klagebegründung als ungeeignet erwiesen hatte, konnte das FG die Verlegung der mündlichen Verhandlung ablehnen, weil es dem Kläger zumutbar war, rechtzeitig einen geeigneten Prozeßbevollmächtigten zu bestellen (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506).
  • BFH, 26.04.1991 - III R 87/89

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung

    Im Zweifel ist dem Antrag auf Terminsaufhebung jedoch zu folgen, sofern nicht begründeter Anlaß für die Absicht einer Prozeßverschleppung besteht, etwa weil die Klage über einen längeren Zeitraum nicht begründet worden ist (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506).
  • BFH, 19.05.1994 - VII B 18/94

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung

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